Pflegeberatungsgespräche bei der Haushaltshilfe am Niederrhein:
Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt und betreut werden und dafür Pflegegeld erhalten, müssen sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten lassen. Dabei hat der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtend in den Pflegegraden 2 und 3 halbjährlich und in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich zu erfolgen.
Wir von der Haushaltshilfe am Niederrhein sind auch für die Durchführung der Pflegeberatungsgespräche gem. § 37 Abs. 3 SGB XI Ihr professioneller, anerkannter und zuverlässiger Ansprechpartner. Unser qualifiziertes Fachpersonal, bestehend aus examinierten Pflegefachkräften und Krankenschwestern, berät unsere Bestand- und Neukunden in den Kreisen Wesel, Kleve sowie Krefeld und Umgebung in persönlichen Hausbesuchen oder auf Wunsch auch online (im Zweittermin).
Die Beratungsbesuche dienen dazu, die Pflegesituation einzuschätzen, die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden An- und Zugehörigen zu unterstützen und ihnen regelmäßige Hilfestellung sowie praktische pflegefachliche Unterstützung zukommen zu lassen. Auch wird der Bedarf von Pflegehilfsmitteln (z. B. technische Hilfsmittel, Pflegeverbrauchsmittel), Wohnraumanpassungen wir z.B. ein Treppenlift oder ein Badumbau besprochen und die Notwendigkeit eines Hausnotrufs besprochen und analysiert. Bei einer Veränderung des Pflegebedarfs kann auch eine neuerliche Begutachtung und evtl. Anpassung des Pflegegrads durch den MDK mit unserer Hilfe angeregt werden.
Vereinbaren Sie gerne mit uns den für Sie kostenlosen Pflegeberatungstermin gem. § 37 SGB XI. Wir freuen uns Sie umfassend und individuell, über die Ihnen zustehenden Leistungen der Pflegekassen und alle pflegesituationsverbessernden Maßnahmen, beraten zu können.