Wir unterstützen Menschen

Haushaltshilfe in Moers, Duisburg, Kamp-Lintfort

Die Haushaltshilfe am Niederrhein unterstützt Menschen in unterschiedlichsten Ausgangssituationen im Kreis Wesel und im Kreis Kleve bei der Bewältigung alltäglicher Herausforderungen.


Das Team der Haushaltshilfe am Niederrhein unterstützt und begleitet Menschen, die beispielsweise einen Pflegegrad besitzen und somit ein berechtigtes Anrecht auf Hilfestellungen bei der Bewältigung des Alltags haben. Ab dem Pflegegrad 1 stehen Ihnen Leistungsbeträge der Pflegekassen für beispielsweise alltagsunterstützende Dienstleistungen der Haushaltshilfe am Niederrhein zu. Der sogenannte Entlastungsbetrag, über welchen wir als Alltagsunterstützer von der Pflegekasse für unsere Dienstleistungen an Sie vergütet werden, liegt monatlich bei 125€. Besteht zusätzlicher Bedarf bei alltagsunterstützenden Dienstleistungen, zu welchen beispielsweise alle gewöhnlich anfallenden Tätigkeiten im Haushalt, aber auch das Erledigen von Einkäufen, Arztbesuchen oder Unternehmungen gehören, so kann zusätzlich noch ein Teil der ab Pflegegrad 2 zustehenden Verhinderungspflege in jährlicher Höhe von 1612€ sowie zustehende Pflegesachleistungen umgewittmet werden und durch Sie in Anspruch genommen werden. In vielen Fällen besteht durch Ihren Anspruch der vergangenen Monate noch ein offenes Guthaben, da Sie bereits seit längerem einen Pflegegrad besitzen, jedoch noch nie Leistungen aus dem Entlastungsbetrag in Anspruch genommen haben. Dieses Guthaben sammelt sich bis zu 18 Monate an und steht Ihnen rückwirkend für hauswirtschaftliche Dienstleistungen in einer Höhe von bis zu 2250€ zur Verfügung. Unsere geschulten Mitarbeiter beraten Sie gerne und umfassend über die Möglichkeiten und übernehmen für Sie selbstverständlich die Beantragung und Abrechnung mit der Pflegekasse. Die Betreuungs- und Entlastungsleistungen der Haushaltshilfe am Niederrhein sind für Sie kostenlos, vielseitig und individuell auf Sie abgestimmt und unser Ziel ist es, Sie so lange wie möglich in Ihrem zu Hause zu unterstützen und Ihnen den Alltag und das Leben zu erleichtern, denn am wohlsten fühlt man sich in den eigenen vier Wänden.


image003 Es kommt auch häufig im Leben zu Situationen, in denen man beispielweise nach einem Unfall oder einer größeren Operation in eine vorübergehende Notwendigkeit einer Inanspruchnahme von Hilfe in der Alltagsbewältigung kommt. Wenn alltägliche Hausarbeiten aufgrund einer Operation oder eines Unfalls vorübergehend nicht mehr eigenständig ausgeführt werden können, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung über die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Die Grundvoraussetzung für eine Haushaltshilfe ist, dass Sie bislang Ihren Haushalt selbst geführt haben. Diese ärztliche Verordnung ermöglicht es uns, Ihnen ein kostenloses und individuell maßgeschneidertes Hilfspaket unserer Unterstützungsleistungen für die vom Arzt bescheinigte Verordnungsdauer anbieten zu können. In diesem Fall werden die Kosten von der Krankenkasse getragen und auch hier halten unsere Mitarbeiter der Haushaltshilfe am Niederrhein den Austausch von der Beantragung bis zur Abrechnung mit der zuständigen Krankenkasse. Unser Ziel ist es, Sie wieder auf die Beine zu bekommen und Ihnen den Weg zurück in die Mobilität so einfach wie möglich zu gestalten.


Die Haushaltshilfe am Niederrhein unterstützt Sie nicht nur im Haushalt und Ihrem Alltag, wenn sie einen Pflegegrad haben oder nach einem Unfall oder einer Operation vorübergehende Hilfe benötigen. Wir sind auch Ihr Begleiter bei einer Schwangerschaft und über die Entbindung hinaus. Für Sie besteht auch in diesem Fall ein rechtlicher Anspruch auf kostenlose Unterstützungs- und Entlastungshilfen im Alltag, wenn Sie diesen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr eigenständig bewerkstelligen können. Eine Schwangerschaft ist ein großes und lebensbeeinflussendes Ereignis, welches auch mit Einschränkungen einhergehen kann, da schwangere Frauen oftmals ihre täglichen Hausarbeiten nicht mehr vollumfassend selbstständig ausüben können. Dieses Problem muss zukünftig nicht Ihres sein. Über eine ärztliche Verordnung nach § 38 SGB V besteht auch in diesem Fall ein Anspruch, von unseren Unterstützungsdienstleistungen im Alltag zu partizipieren. Wenn Ihnen Bettruhe verordnet wurde, sollten Sie diese auch einhalten und sich an die Haushaltshilfe am Niederrhein wenden. Wir kümmern uns für Sie um Ihre Einkäufe, Wäsche oder die Ordnung und Sauberkeit in Ihrem Zuhause. Für uns steht Ihre Entlastung im Vordergrund und ein mit Ihnen zusammen ausgearbeitetes Hilfspaket wird Ihnen den Weg durch diese anspruchsvolle Lebensphase definitiv erleichtern.


Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir prüfen in einem Beratungsgespräch mit Ihnen gemeinsam, ob ein Anspruch auf kostenfreie Haushaltshilfe und Alltagsunterstützung besteht und definieren Ihr individuelles Hilfspaket. Bei der Haushaltshilfe am Niederrhein arbeiten nur qualifizierte und geprüfte Alltagsunterstützer und unser Motto ist es, stets zuverlässig, hilfsbereit und empathisch zu sein. Die Haushaltshilfe am Niederrhein ist Ihr zukünftiger Partner in den Kreisen Kleve und Wesel bei der Bewältigung Ihres Alltags und kümmert sich auch um die Leistungsbeantragung und die Abrechnung bei Ihrer Kranken- und Pflegekasse.
Die Haushaltshilfe am Niederrhein freut sich über Ihre Kontaktaufnahme und ein persönliches Gespräch. Wir sind Ihr zukünftiger Partner für Haushaltshilfe im Kreis Wesel und im Kreis Kleve!

Kontakt

Rufen Sie uns gerne an, oder nutzen Sie unser Kontaktformular

Kreis Wesel: 0159 01930255
Kreis Kleve: 0176 34640269